Tiere im ÖPNV? Wenn des Menschen beste Freunde, kleine Fellnasen und andere tierische Begleiter mit Bus und Bahn befördert werden sollen, wirft das immer wieder Fragen auf. Wir haben die am häufigsten gestellten gesammelt und in diesem Beitrag beantwortet.
Dürfen Tiere mit Bus und Bahn fahren?
Grundsätzlich ist es erlaubt, Tiere im Bus oder Zug zu mitzunehmen – vorausgesetzt, gewisse Auflagen werden respektiert. So muss bspw. immer eine Person dabei sein, die dafür sorgt, dass das Tier weder andere Fahrgäste belästigt noch ein Sicherheitsrisiko darstellt.
Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass beim Ein- und Aussteigen des Tieres keine über das übliche Maß hinausgehenden Wartezeiten an der Haltestelle entstehen. Außerdem dürfen Tiere niemals anderen Fahrgästen einen Sitzplatz wegnehmen oder benötigte Stehplätze blockieren.
Grundsätzlich entscheidet immer das Fahrpersonal, ob ein Tier im Bus oder Zug mitgenommen werden darf oder nicht. Fahrgäste, die sich dem widersetzen oder anderweitig gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen, können von der Mitnahme ausgeschlossen werden.
Unser Tipp: Gerade zu Stoßzeiten, also früh am Morgen und am Nachmittag, sind Busse und Bahnen häufig besonders voll. Verzichten Sie dann lieber auf eine Fahrt mit Tier – einerseits, weil die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Platz für andere Fahrgäste benötigt wird, andererseits, weil volle Fahrzeuge viel Stress für Ihr Tier bedeuten.
Was muss ich beachten, wenn ich mit meinem Hund ÖPNV fahren will?
Hunde werden mit Abstand am häufigsten in Bussen und Bahnen transportiert. Wie bereits erklärt, dürfen die Hunde weder andere Fahrgäste belästigen noch ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Sie müssen daher entweder in einer geeigneten Transportbox untergebracht oder mit Maulkorb an der kurzen Leine geführt werden. Der Maulkorb darf erst nach Verlassen des Fahrzeuges abgelegt werden. Noch besser ist es, wenn Sie ihn abseits der Haltestelle entfernen.
Welche Regelungen gelten für Assistenzhunde?
Eine Ausnahme stellen ausgebildete Assistenzhunde dar, also beispielsweise Blindenführhunde, Diabetikerwarnhunde und Epilepsiehunde. Diese sind immer zur Beförderung zugelassen und von der Maulkorbpflicht befreit.
Darf ich Katzen, Hamster, Meerschweinchen und Hasen in Bus und Bahn befördern?
Kleine Tiere wie Katzen, Hamster, Meerschweinchen und Hasen dürfen im ÖPNV befördert werden – allerdings nur in geschlossenen Transportboxen, die nicht auf einem Sitzplatz stehen dürfen. Das heißt, die Tiere müssen auf dem Schoß des Besitzers bzw. der Besitzerin oder soweit vorhanden in der Gepäckablage untergebracht werden.
Dürfen große Tiere wie Pferde, Kühe und Schafe mit dem ÖPNV fahren?
Große Tiere wie Pferde (auch Ponys), Kühe und Schafe sind ein zu großes Sicherheitsrisiko und werden darum nicht im Bus oder in der Bahn befördert. Hinzukommt, dass sich andere Fahrgäste mit großer Wahrscheinlichkeit von den Tieren belästigt fühlen, was eine Beförderung ebenfalls ausschließt.
Braucht mein Tier einen Fahrschein?
Mitgeführte Tiere brauchen ebenso wie große Gegenstände einen Fahrschein. Wie viel dieser kostet, hängt von den Tarifen in Ihrer Region ab. Informieren Sie sich also am besten individuell bei Ihrem Verkehrsunternehmen vor Ort – eine Übersicht der BBT-Mitglieder finden Sie hier.
Die Kosten für einen „Tier-Fahrschein“ liegen in der Regel zwischen 1,50 € und 2,00 €. Von der Fahrscheinpflicht ausgenommen sind Assistenzhunde.
Was, wenn mein Tier Schaden im Bus oder Zug anrichtet?
Für eventuell entstehende Schäden im Fahrzeug haftet stets der Fahrgast. Auch Hinterlassenschaften sind durch diesen zu entfernen.
Was passiert, wenn ich mich nicht an die Beförderungsbedingungen halte?
Dass das Fahrpersonal gestattet, Ihr Tier im Fahrzeug zu transportieren, bedeutet nicht, dass Sie ab dann „Narrenfreiheit“ genießen. Die Busfahrerin oder der Zugbegleiter hat zu jeder Zeit das Recht, Sie auf Ihre Pflichten als Fahrgast hinzuweisen. Wenn Sie den Anweisungen nicht folgen, kann Sie das Fahrpersonal an der nächsten Haltestelle „raus werfen“. In besonders harten Fällen droht außerdem eine Vertragsstrafe in Höhe von 20,00 €.
Alle Details zu den Beförderungsbedingungen der Thüringer Bus-, Straßenbahn- und Eisenbahnunternehmen können Sie hier nachlesen. Die Mitnahme von Tieren wird im §12 geregelt.
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