Er bezeichnet die Beförderung von Personen auf der Straße und auf Schienenwegen durch Verkehrsbetriebe oder Bahnen. Der Begriff „öffentlich“ heißt, dass jeder ihn nutzen kann, der die Beförderungsbestimmungen einhält, z.B. eine Fahrkarte kauft. „Nahverkehr“ bedeutet, dass die Entfernungen im Gegensatz zum Fernverkehr auf Städte und ihre Region beschränkt bleibt.
