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Schlitten und Ski in Bus und Bahn befördern: Was ist erlaubt?

18. Januar 2026

Wenn sich der Winter von seiner schneereichen Seite zeigt, lockt es viele Menschen nach draußen. Ob Langlauf, Abfahrt oder Rodelvergnügen – Wintersportfans stehen in Thüringen viele Möglichkeiten für Spaß im Schnee zur Verfügung. Wer sich die oft stressige An- und Abreise mit dem Pkw sparen möchte, kann gern auch mit Bus und Bahn reisen. Doch darf man in diesen Verkehrsmitteln auch Schlitten und Skier transportieren?

Mit der richtigen Ausrüstung machts gleich doppelt soviel Spaß.

Mitnahme an Bedingungen geknüpft

Grundsätzlich ist es erlaubt, Ski und Schlitten in Bus und Bahn zu befördern. Allerdings müssen Sie als Fahrgast auch die Bedingungen kennen, an die die Mitnahme geknüpft ist. Voraussetzung ist, dass dadurch weder die Sicherheit noch der ordnungsgemäße Ablauf des Fahrbetriebs beeinträchtigt werden. Rolltoren, Rollstühle und Kinderwägen haben stets Vorrang und dürfen in ihrer Nutzung keinesfalls eingeschränkt werden. Ebenso müssen Flucht- und Durchgangswege jederzeit frei bleiben; andere Fahrgäste dürfen nicht gefährdet oder unzumutbar beeinträchtigt werden.

Ski, Schlitten und sonstige Ausrüstung sind immer sicher abzustellen, sodass sie weder verrutschen noch – insbesondere in Kurven oder bei plötzlichen Brems- und Beschleunigungsvorgängen – umfallen können. Wenn möglich, sollte freier Stauraum zwischen den Sitzen genutzt werden. Dabei ist jedoch darauf zu achten, keine sicherheitsrelevanten Bereiche zuzustellen oder zu blockieren, etwa Türen, Haltegriffe oder Notausgänge. Rücksichtnahme und ein umsichtiges Platzieren der Ausrüstung tragen wesentlich zu einer sicheren und angenehmen Fahrt für alle bei.

Die Entscheidung über die Mitnahme erfolgt in jedem Fall durch das Fahrpersonal und hängt unter anderem von Fahrzeuggröße, Auslastung und den aktuellen Betriebsbedingungen ab. Ein Anspruch auf die Beförderung von Ski- oder Schlittenausrüstung besteht daher nicht in jedem Fall.

Ob Kosten für die Mitnahme anfallen, ist in den jeweiligen Tarifbestimmungen der Verkehrsunternehmen festgelegt.

Auch per ÖPNV kommt dein Equipment mit dir zum Skihang.

Regelungen der Mitglieder von Bus & Bahn Thüringen

Die MBB Meininger Busbetriebs GmbH (MBB) erhebt beispielsweise ein pauschales Beförderungsentgelt von 2,00 Euro für den Transport von Wintersportgeräten.

Bei der OVG Sonneberg sind es 2,50 Euro, die für die Mitnahme von Skiern oder einem Schlitten anfallen.

Auch beim Busunternehmen Salza Tours im Unstrut-Hainich-Kreis müssen Fahrgäste ein Beförderungsentgelt zahlen – und zwar in Höhe eines ermäßigten Kindertickets.

Beim Verkehrsunternehmen Wartburgmobil werden Schlitten und Skier mit Fahrrädern gleichgesetzt und dürfen kostenfrei mitgenommen werden, wenn im Bus genügend Platz ist. Kinderwägen, Rollstühle und Rollatoren haben jedoch stets Vorrang.

Die Städtische Nahverkehrsgesellschaft mbH Suhl/Zella-Mehlis (SNG) handhabt es ähnlich. Auch hier ist die Mitnahme von Schlitten und Skiern grundsätzlich möglich.

Ebenfalls kostenfrei ist die Mitnahme von Wintersportgeräten bei den Mitgliedern des VMT. Hierzu gehören die KomBus GmbH, DB Regio und die Süd•Thüringen•Bahn GmbH. Wie bei der SNG gelten auch hier die bereits genannten Bedingungen für den Transport von Skiern und Schlitten.

Tipp: Bei größeren Gruppen ist eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme immer zu empfehlen, damit sich das Verkehrsunternehmen auf die veränderten Anforderungen einstellen und gegebenenfalls einen größeren Bus losschicken kann.

Mit dem ÖPNV zum Wintervergnügen

Mit Bus und Bahn zum nächsten Rodel- oder Skihang? Kein Problem! Der ÖPNV bietet nicht nur maximale Sicherheit auf winterlichen Straßen, sondern ermöglicht auch – unter gewissen Voraussetzungen – die Mitnahme von Schlitten und Skiern. Während einige Verkehrsunternehmen hierfür ein überschaubares Entgelt verlangen, bieten andere den Service sogar kostenfrei an.

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